STRAFRECHT
Ihr Freiheitsrecht
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter eines Strafverfahrens erhalten, sollen sie polizeilich verhört werden oder wurde Ihnen eine Anklageschrift oder gar ein Strafbefehl zugestellt, benötigen Sie rechtlichen Beistand.
Auf keinem anderen Rechtsgebiet sind die Befugnisse des Staates, in die Rechte einzelner einzugreifen, derart umfassend wie auf dem Gebiet des Strafrechts. Die rechtzeitige Ausarbeitung einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Verteidigungsstrategie ist in aller Regel mit Beginn des Strafverfahrens erforderlich. Oftmals werden Weichen für den Ausgang des Verfahrens bereits mit der ersten Anhörung gestellt.
Zu meinen Aufgaben gehört es, Sie im Strafverfahren außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.