MIET- UND WOHNEIGENTUMSRECHT
Abschluss, Inhalt und Abwicklung
Ich berate Sie im gesamten Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts.
Zu meinen Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer. Daher ist mir die Interessenlage beider Vertragsseiten sehr gut vertraut.
Gegenstand meiner Beratung können Fragen über den Abschluss, den Inhalt oder aber die Abwicklung eines Mietverhältnisses über Wohn- oder Gewerberäume sein. Ebenso berate ich Sie hinsichtlich aller mit dem Wohnungseigentum im Zusammenhang stehender Fragen. Zu meinen Tätigkeitsfeld gehört weiterhin das Maklererecht sowie das Nachbarrecht. Mit dieser Kompetenz kann ich Sie umfassend und optimal beraten und vertreten.
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht verfüge ich über jahrelange praktische und theoretische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.
Der Titel "Fachanwalt" wird einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen, sofern er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist und nachweist, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt. Verbunden wird dies mit der Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.