Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik




ARBEITSRECHT

In­di­vi­dual und kol­lek­ti­v


Einen Schwer­punkt mei­ner Tä­tig­keit bil­det das Ar­beits­recht. Das Ar­beits­recht un­ter­glie­dert sich in die bei­den Be­reiche In­di­vi­dual­ar­beits­recht und kol­lek­ti­ves Ar­beits­recht.

Das In­di­vi­dual­ar­beits­recht regelt das Rechts­ver­hält­nis zwischen Ar­beit­ge­bern und Ar­beit­neh­mern. Hierzu ge­hö­ren ins­be­son­de­re Strei­tig­kei­ten und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über den Be­stand des Ar­beits­ver­hält­nisses (Ab­mah­nung, Kün­di­gung, Auf­he­bungs­ver­ein­ba­rung, Ab­fin­dung, Ar­beits­zeug­nis) und des­sen in­halt­li­cher Aus­ge­stal­tung (Ar­beits­ent­gelt, Ar­beits­zeit, Urlaub, Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall).

Das kol­lek­ti­ve Ar­beits­recht be­fasst sich mit den Rechts­be­zie­­hun­gen zwischen Ar­beit­ge­bern und Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tun­gen (Be­triebs­rä­ten und Per­so­nal­rä­ten) sowie zwi­schen Ar­beit­ge­ber­ver­bän­den und Ge­werk­schaf­ten.

Als Fach­an­walt für Ar­beits­recht ver­trete ich Ar­beit­neh­mer, Ar­beit­ge­ber sowie Be­triebs­räte. Bei mir er­hal­ten Sie fun­dier­te ju­ris­tische Be­ra­tung im Hin­blick auf die ge­sam­te Band­brei­te des Ar­beits­rechts. 

Gerne nehme ich Ihre In­te­res­sen vor den Ar­beits­ge­rich­ten, Lan­des­ar­beits­ge­richten und dem Bun­des­ar­beits­gericht wahr.



Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fach­an­walt für Ar­beits­recht verfüge ich über jah­re­­lange prak­ti­sche und theo­re­ti­sche Er­fah­rung auf diesem Rechts­ge­biet.

Der Titel "Fach­an­walt" wird einem Rechts­an­walt in Deutsch­land ver­liehen, sofern er min­des­tens drei Jahre als Rechts­an­walt zu­ge­las­sen ist und nach­weist, dass er auf dem be­tref­fen­den Rechts­ge­biet über be­son­dere theo­re­tische Kennt­nis­se und prak­ti­sche Er­fah­run­gen verfügt. Ver­bun­den wird dies mit der Ver­pflich­tung zur re­gel­mä­ßi­gen Fort­bil­dung.