ARBEITSRECHT
Individual und kollektiv
Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hierzu gehören insbesondere Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses (Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Abfindung, Arbeitszeugnis) und dessen inhaltlicher Ausgestaltung (Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräten und Personalräten) sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Bei mir erhalten Sie fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Gerne nehme ich Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wahr.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über jahrelange praktische und theoretische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.
Der Titel "Fachanwalt" wird einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen, sofern er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist und nachweist, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Verbunden wird dies mit der Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.