Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik



BAURECHT

Einrichtungen, Änderungen und Beseitigungen


Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten, an der Erstellung eines Bauwerks beteiligten, Personen.

 Die gesetzlichen Regelungen des BGB bzw. der VOB bil­den lediglich den Rahmen. Es ist den Vertragspartnern frei­gestellt, gegenseitig bestehende Rechten und Pflichten vertraglich zu gestalten. 

Üblicherweise wird ein Werk­ver­trag im Sinne des § 631 BGB vereinbart. Die Prüfung und Abwicklung derartiger Verträge gehört zu meinem Tätigkeitsfeld. Sollte es bei der Errichtung eines Bauwerkes oder aber nach dessen Fertigstellung zu Meinungsverschiedenheiten kommen, bin ich für Sie da.

Gerne vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten.