KAUFRECHT
Stets weiterentwickelt
Das Kaufrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete des Zivilrechts. Im privaten Alltag werden Sie mit diesem Rechtsgebiet täglich konfrontiert, sei es beim täglichen Einkauf oder aber beispielsweise beim Erwerb eines PKW oder einer Immobilie.
Seine Grundlage findet das Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 433. Dort und in den folgenden Normen sind die wesentlichen, gegenseitigen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer geregelt.
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, die Kaufsache mangelfrei zu liefern, und der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu begleichen.Allzu oft bilden unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt und die Abwicklung von Kaufverträgen die Grundlage zivilrechtlicher Streitigkeiten. Um solche zu vermeiden, bin ich Ihnen gerne im Vorwege bei der Ausarbeitung und Gestaltung eines Kaufvertrages behilflich.
Sollte es hingegen bei der Abwicklung vereinbarter Kaufverträge zu Meinungsverschiedenheiten kommen, gehört es zu meiner Tätigkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren.