DIENSTVERTRAGSRECHT
Gegenstand eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB ist die Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt. Typische Beispiele sind Verträge mit Ärzten, Rechtsanwälten und Beratern.
Oftmals bestehen zwischen den Beteiligten eines Dienstvertrages unterschiedliche Auffassungen über Art und Umfang des erteilten Auftrages bzw. Höhe der vereinbarten Vergütung.
Die Ausarbeitung eines für Sie maßgeschneiderten Dienstvertrages gehört ebenso wie die Prüfung eines abgeschlossenen Dienstvertrages zu meinen Aufgaben.
Bei der Durchsetzung bestehender Rechte aus dem Dienstvertrag oder aber der Abwehr unberechtigter Forderungen aus einem solchen bin ich gerne für Sie tätig. Neben meiner außergerichtlichen Tätigkeit vertrete ich Ihre Interessen vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.