ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, Vertragsgestaltung und -prüfung
Das Allgemeine Zivilrecht, welches gerne auch als Privatrecht bezeichnet wird, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander. Hierunter fallen insbesondere die Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche sowie die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen wie beispielsweise Miet-, Arbeits-, Kauf-, Werk- und Dienstverträgen.